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Ab 10. Juni 2021 - gelten NEUE Regelungen! COVID-19 Verhaltensregeln beachten.

ab 10-06-2021flyer_corona-verhaltensregeln_lq (1).pdf

Es ist nur 1 Stunde pro reservierenden Spieler möglich. Gastspieler bitte die INFO beachten.

Allgemeine Covid-19 Verhaltensregeln für den Vereins-, Spiel- und Trainingsbetrieb sind strikt einzuhalten.

Das Gesundheitsministerium setzt in dieser Verordnung bis 30. Juni weiters fest, dass die Voraussetzung für das Betreten der nicht öffentlichen Sportstätten in allen Sparten der Sportwelt der "Nachweis einer geringen epidemologischen Gefahr" ist. Das bedeutet, dass man auch die Tennisanlagen nur betreten darf, wenn man getestet, geimpft oder genesen (3G-Regel) ist. Selbsttests auf der Anlage werden ebenso wie Schultests anerkannt, bei Kindern unter 10 Jahren entfällt dieser Nachweis. Durch die 3G-Regel wird der Besuch der Restaurants und die Nutzung der Nassräume und Duschen in den Vereinen wieder möglich.

Ab 10. Juni 2021 - gelten NEUE Regelungen! COVID-19 Verhaltensregeln beachten.

PRÄAMBEL

Trotz der Größe eines einzelnen Tennisplatzes (meist ca. 700 m2) ist es wichtig, das auch alle Abstandsregeln eingehalten werden. Der vorgeschriebene Mindestabstand darf bei der Sportausübung ausnahmsweise und kurzfristig unterschritten werden. Das Betreten einer Anlage ist selbstverständlich ausnahmslos dann nicht gestattet, wenn eine Person Symptome einer Covid-19-Infektion, Grippe oder Erkältungskrankheit aufweist bzw. die entsprechende Krankheiten/Symptome im Haushalt oder im nahen persönlichen Umfeld der Person aufgetreten sind!

  • Die Vorgaben der Bundesregierung sind jederzeit einzuhalten (Mindestabstandsregel 2 Meter, Beschränkung von Personenansammlungen)..
  • Das Betreten der Anlage (FFP2-Maske erforderlich) ist nur jenen Personen (getestet, geimpft oder genesen, in Folge kurz GGG) gestattet, die dafür mind. einen hierfür erforderlichen Nachweis erbringen können.
  •  Der Spieler/Die Spielerin, der/die die BUCHUNG im elektronischen Reservierungssystem vornimmt ist dafür verantwortlich, dass er/sie und alle MitspielerInnnen auf dem reservierten PLATZ und auf der gesamten TENNISANLAGE die 3G-Regel einhalten! 
  • Bei eingetragenen ABOs oder Trainings ist die Ansprechperson der ABO- bzw. der Trainingsbuchung für die 3G-Regel verantwortlich!

  • Sämtliche Personen, die nicht im elektr. Reservierungssystem oder KTV-Spielerliste vermerkt sind, haben sich in die Besucherliste einzutragen.

  • Personen, die diese Regeln Missachten, sind von der Anlage zu verweisen.
  • Als COVID-19 Beauftragter wird Herr Bernhard Auer ernannt.

VEREINSBETRIEB & SPIELBETRIEB  (Outdoor

  1. Desinfektionsmitteln und/oder Desinfektionsmittelspendern an stark frequentierten Stellen der Anlage werden bereitgestellt.
  2. Ein Mindestabstand von 1 m außerhalb des Tennisplatzes ist einzuhalten.
  3. Das Spielen im Freien (Einzel und Doppel).
  4. Physische Distanz beim Seitenwechsel und in der Pause einhalten.
  5. Respekt dem Spielpartner auch ohne Handshake erweisen.
  6. Training und Breitensport in sportartüblicher Gruppengröße bis max. 10 Personen.
  7. Benützung der Gastronomie, aller sanitären Anlagen und Garderoben im Rahmen der Aktuellen Verordnung der Bundesregierung.
  8. Bei der Sportausübung selbst sowie in sanitären Anlagen muss keine Maske getragen werden.
  9. Bei einem Verdachts- oder Anlassfall ist die Gesundheitsnummer 1450 anzurufen.
  10. Die Sportanlage sowie alle dazugehörigen Einrichtungen müssen spätestens 24:00 Uhr schließen.

Jeder Spieler nimmt auf eigene Gefahr am Spielbetrieb teil.

TRAININGSBETRIEB (Outdoor) 

  1. Physischer Kontakt zwischen Spielern untereinander bzw. zwischen Spielern und Coach ist zu vermeiden, der 1-Meter-Abstand ist einzuhalten. 
  2. Es wird empfohlen, dass die Spieler persönliche Trainings- und Spielgeräte insbesondere Schläger, Handtücher und Trinkflaschen selbst mitbringen.
  3. Hilfsmittel können eingesetzt und sollten nur vom Coach berührt und regelmäßig desinfiziert werden.
  4. Bei Trainings dürfen max. 10 Begleitpersonen anwesend sein.


 Verein und Spieler sind selbst dafür verantwortlich, sich über die aktuellen Sicherheitsmaßnahmen und Verhaltensregeln auf dem Laufenden zu halten.

User ImageValentin Britzmann, 10. Juni 2021